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Nationale Liste für gesundheitsbezogene Angaben bleibt bis April geöffnet

4. März '07

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verlängert die Frist bis zum 15. April 2007 für das Einreichen von Vorschlägen für gesundheitsbezogene Angaben in die nationale Liste. Die Frist zum Einreichen der Vorschläge zur Erstellung einer nationalen Liste gesundheitsbezogener Angaben nachArtikel 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wird auf den 15. April 2007 verlängert. Vorschläge, die bis dahin beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht werden, werden in der Reihenfolge des Datums ihres Eingangs bearbeitet, und es erfolgt nach Prüfung eine Rückmeldung des Ergebnisses an die Einreichenden, sofern die Angaben nicht in der gemeldeten Form berücksichtigt werden können. Auch nach der oben genannten Frist können Vorschläge vorgelegt werden. Beim Einreichen nach dieser Frist gibt es aber keine Gewähr dafür, dass die Vorschläge bearbeitet werden, Rückmeldungen erfolgen und/oder die Vorschläge gelistet werden, so das BVL. Hinweise zur Claimformulierung Der VDM macht darauf aufmerksam, dass in die nationale Liste nur gesundheitsbezogene Aussagen aufgenommen werden, die in Deutschland derzeit zulässig sind. Demnach sindlt. LFGB nur Aussagen gestattet, die wissenschaftlich hinreichend gesichert sind (§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung) und keine Aussagen beinhalten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen (§ 12 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung). So wäre beispielsweise die Aussage"... schützt vor Osteoporose"rechtswidrig, der entsprechende Gesundheitsbezug"... erhält die Knochengesundheit"aber erlaubt. Weitere Hinweise und die Mustertabelle sind unter www.bvl.bund.de/cln_027/rin_491658/DE/01_Lebensmittel/07_FuerAntragsteller/00_healthClaims/ healthClaims_node.html_nnn=true abrufbar. 

VDM